Miersch kündigt Reform anSPD will "Super-Erben" stärker besteuern

Erbschaften und Schenkungen sehr großer Vermögen bleiben oft steuerfrei, die SPD will das ändern. Ihr Fraktionsvorsitzender im Bundestag stellt nun einen Gesetzentwurf in Aussicht. Das Problem: Der Koalitionspartner stellte sich in der Vergangenheit bei dem Thema quer.
SPD-Fraktionschef Miersch will gegen Widerstand in der Union eine höhere Besteuerung sehr hoher Erbschaften auf den Weg bringen. Im Gespräch mit der "Rheinischen Post" kündigte der Sozialdemokrat einen zeitnahen Entwurf für eine entsprechende Reform der Erbschaftssteuer an. "Reiche Erben müssen sich mehr am Gemeinwohl beteiligen, das ist eine Frage der Gerechtigkeit", sagte Miersch. Bislang gebe es viel zu viele Schlupflöcher, sodass normale Erben besteuert würden, "Super-Erben" sich aber drücken könnten.
Den möglichen Einwand, dass eine höhere Steuerlast das Wirtschaftswachstum ausbremsen könnte, tat Miersch als "totgerittenes" Argument der Wohlhabenden in Deutschland ab. "Andere Länder machen es vor, wie man Betriebe schont und dennoch extreme Erbschaften und Vermögen gerechter besteuert." Es gehe nicht um geerbte Eigentumswohnungen oder das Elternhaus. "Wir reden hier über hohe Millionensummen", sagte Miersch der Zeitung.
Bei den Bemühungen um eine entsprechende Reform der Erbschaftssteuer dürfte die SPD beim Koalitionspartner auf Widerstand stoßen, das Vorhaben der SPD schaffte es nicht in den Koalitionsvertrag. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU lehnt Steuererhöhungen für Erben bislang genauso ab wie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Kanzleramtschef Thorsten Frei.
Auch Unionswähler für Reform
Eine Mehrheit der Deutschen spricht sich hingegen für höhere Erbschaftssteuern auf große Vermögen aus. Wie eine Forsa-Umfrage für den "Stern" ergab, halten das 57 Prozent für richtig. Die Ansichten der Unionswähler entsprechen denen der Gesamtgesellschaft.
Erbschaften und Schenkungen sehr großer Vermögen bleiben in Deutschland oft steuerfrei. In den vergangenen zehn Jahren war das in mehr als der Hälfte aller Fälle so. In diesem Zeitraum wechselten 463-mal 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mindestens 258 Fällen fielen dafür keine Steuern an.
Das Gesetz sieht Steuerbefreiungen etwa vor, wenn Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe oder Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt oder verschenkt werden. Damit soll verhindert werden, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil neue Eigentümer die Steuer nicht aus ihrem Privatvermögen zahlen können. Der Subventionsbericht des Bundes listet diese Ausnahmen als größte Steuervergünstigung auf: Dem Staat entgehen dadurch jährlich 8,8 Milliarden Euro.
Die Regeln zur Erbschaftsteuer sind umstritten, weil die Steuer auf kleinere Vermögen weit häufiger erhoben wird als auf große Vermögen. Noch im ersten Quartal des neuen Jahres wird dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Das Gericht hatte die Erbschaftssteuer bereits dreimal für verfassungswidrig erklärt. Vor allem, weil es die Begünstigung von Betriebsvermögen für unverhältnismäßig hielt.